KI-Nutzungsrichtlinie
Stand: Mai 2026
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie konkretisiert die zulässige Nutzung der auf rechtpilot.app verfügbaren KI-Funktionen (Analyse, Strukturierung, Dokumentenerstellung, Sprache-zu-Text, Zusammenfassung).
2. Keine Rechtsberatung
Die KI-Funktionen liefern technologiegestützte Hinweise, Strukturierungen und Vorschläge. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Jede Ausgabe ist vor rechtlich relevanter Verwendung durch eine qualifizierte Person zu prüfen.
3. Modellbetrieb und Anbieter
rechtpilot.app nutzt überwiegend Sprachmodelle der Anbieter Google (Gemini) und OpenAI über kontrollierte Schnittstellen. Verarbeitungen erfolgen, soweit möglich, in europäischen Rechenzentren. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Seite „KI-Transparenz".
4. Hochrisikobereiche
Bei besonders sensiblen Rechtsbereichen (insbesondere Strafrecht, Familienrecht mit Kindesinteressen, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Medizinrecht, Notfälle) wird in der Anwendung ein Warnhinweis eingeblendet. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Bewertung ausschließlich durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen darf.
5. Pflichten der Nutzer
- Plausibilitätsprüfung jeder KI-Ausgabe vor Weitergabe oder Verwendung.
- Keine Eingabe personenbezogener Daten Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
- Keine Nutzung der KI-Ausgaben zur Erstellung verbindlicher Rechtsauskünfte gegenüber Dritten.
- Hinweis auf KI-Erzeugung, wenn KI-Ausgaben an Dritte weitergegeben werden.
6. Hinweis auf Halluzinationen
Sprachmodelle können fehlerhafte oder erfundene Angaben („Halluzinationen") generieren, einschließlich erfundener Paragraphen, Urteile oder Fristen. Verlassen Sie sich nie auf KI-Ausgaben ohne unabhängige Prüfung der zitierten Rechtsquellen.
7. Trainingsausschluss
Eingaben in die KI-Funktionen werden nicht zum Training fremder Modelle verwendet. Mit beauftragten Anbietern bestehen entsprechende vertragliche Ausschlüsse.