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Abo- und Zahlungsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Vertragspartner

Anbieter der kostenpflichtigen Abonnements und Pay-per-Case-Leistungen ist die Harontas GmbH (im Folgenden „rechtpilot.app").

2. Leistungsumfang

Im Rahmen der Abonnements stellt rechtpilot.app Funktionen zur KI-gestützten Strukturierung, Dokumentenanalyse, Fristenverwaltung und Vorlagenerstellung bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils im Buchungsprozess ausgewiesenen Tarifbeschreibung.

Keine Rechtsdienstleistung: Sämtliche Leistungen sind technologiegestützte Hilfsmittel. Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

3. Preise und Abrechnung

Die jeweils gültigen Preise werden im Bestellprozess angezeigt. Abonnements werden im Voraus monatlich oder jährlich abgerechnet. Pay-per-Case-Leistungen werden pro angelegtem Fall einmalig in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Laufzeit und Kündigung

Monatliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, jährliche Abonnements um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an support@rechtpilot.app.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Mit Beginn der Nutzung kostenpflichtiger Funktionen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

6. Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Payments Europe Ltd.). Es gelten ergänzend dessen Zahlungs- und Datenschutzbedingungen.

7. Preisanpassungen

rechtpilot.app behält sich vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Im Falle einer Preisanpassung steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

8. Rückerstattungen

Bereits gezahlte Beträge werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Im Einzelfall können Kulanzregelungen vereinbart werden.